Sexualstrafrecht – Vergewaltigung

Die Trias

  • Rache gegenüber einem abweisenden Mann
  • Gefallen und Hineinsteigern in die Opferrolle
  • Nicht-tragen-wollen der Konsequenzen eines einvernehmlichen Sexualkontakts

Das sind die drei wesentlichen Motive für Falschanzeigen und damit zu Unrecht erhobene Beschuldigungen, mit denen Anzeigeerstatterinnen die angeblichen Täter in die mehr als missliche Situation bringen, einem zunächst kriminalpolizeilichen und sodann staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Stand halten zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung aus den USA, die einen Neun-Jahreszeitraum umfasst und bei der sämtliche Fälle von Frauen, die an einer offensichtlichen psychiatrischen Krankheit litten, ausgeschlossen waren (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstoen Press Limited, 1999, S. 108 ff.).

Beschuldigung

Das Bemerkenswerte an dieser Studie sind indes nicht die drei oben dargestellten Motive für die falschen Anzeigen. Es ist der Anteil der falschen Anzeigen:

41 % der als Vergewaltigung im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) angezeigten Taten waren falsch! Nach einer anderen Studie, welche die Schilderung von Vergewaltigungen an zwei Universitäts-Campi untersuchte, betrug die Quote sogar 50 % (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstone Press Limited, 1999, S. 109).

MeToo

Nun ist dieses Phänomen der Falschbezichtigung bei Sexualstraftaten zwar nicht neu, aber erlebt jedenfalls nach meinen Beobachtungen einen regelrechten „Aufschwung“.

Ob dies daran liegt, dass in den letzten Jahren die Schmerzensgelder, die Zivilgerichte im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung festsetzen, beträchtlich gestiegen sind, oder aber die zu Unrecht erfolgte Beschuldigung ein willkommenes und sehr effektives Mittel im täglichen Kampf um zwischenmenschliche Beziehungen, Macht, Neid, Eifersucht, Rache, enttäuschte Liebe, Scham über das eigene Verhalten, Streit bei Trennung, Streit um das Sorgerecht bezüglich der gemeinsamen Kinder oder auf sonst irgendetwas zurückzuführen ist, kann weder ein Psychologe noch ein Strafverteidiger beantworten.

Metoo ist jedenfalls en vogue.

Nicht nur der in Verteidigungen wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung erfahrene Fachanwalt bgegnet diesem Phänomen in seiner täglichen Arbeit, sondern auch die Ermittlungsbehörden selbst wagen erste wissenschaftliche Vorstöße in die Richtung „Falschbezichtigung“.

So ist im Verlag für Polizeiwissenschaft, ansässig in Frankfurt am Main, im Jahre 2006 ein Werk erschienen mit dem Titel Sexualdelinquenz und Falschbezichtigung. Dieses Buch ist zwar sehr statistiklastig, aber immerhin ein Anfang, dem eigentlich Betroffenen, nämlich dem zu Unrecht Beschuldigten, zu helfen.

Angezeigt - was tun?

Der von einer solchen Anzeige wegen Vergewaltigung Betroffene ist meist sehr überrascht. Sein erster Gedanke umkreist meist tage- und vor allem nächtelang die zentrale Frage: Wie kann ich beweisen, dass es nicht so war, wie die Anzeigende behauptet, nämlich Sex gegen ihren Willen, sondern dass der Sex einvernehmlich war? Was passiert, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht der Anzeigenden glauben?

Diese – durchaus nicht unberechtigte – Angst des Betroffenen wird umso stärker, je eher er bereits Kontakt mit den Strafverfolgungsorganen hatte: Wenn der Polizeihauptkommissar dem schauspielerisch verheulten, von ihrer Körperstatur eher schmächtig wirkenden Mädchen, das die Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat, gegenüber saß und sich vorgenommen hat, „den Täter zur Strecke zu bringen“, übersieht er leicht, dass er selbst – nach der eingangs vorgestellten amerikanischen Studie – immerhin in 41 % der angezeigten Fälle selbst belogen wird – und zwar von der Anzeigeerstatterin.

Vorladung

Wenn Sie eine Vorladung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhalten, mit der Sie zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei geladen werden, sollten Sie angesichts der Strafdrohungen und der tatsächlichen Schwierigkeiten der Verteidigung einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Strafrecht ist und eine gewisse Erfahrung in Verteidigungen von Sexualstrafsachen hat, sich zudem auch in aussagepsychologischen Angelegenheiten auf dem Laufenden hält, beauftragen.

Scheuen Sie sich nicht, ihn zu fragen, wie viele Sexualstrafsachen er aktuell verteidigt und auch nicht, ob er überhaupt die nötige Zeit und Muße hat, ihre Verteidigung zu übernehmen. Wir beispielsweise nehmen nur Mandate an, wenn wir zeittechnisch in der Lage sind, diese mit Hand und Fuß zu betreuen.

Fundiertes Wissen und strafrechtliche Kompetenz werden im Übrigen nicht ersetzt durch große Sprüche, wie den, dass man die Anzeigeerstatterin gleich mal anzeigt – Stichwort: Gegenanzeige – wegen Vortäuschen einer Straftat, falscher Verdächtigung usw.
Wenn es so einfach wäre, bräuchten Sie keinen Verteidiger, das könnten Sie auf jeder Polizeidienststelle auch selbst erledigen.
Wenn ein Verteidiger weiter nichts anzubieten hat, suchen Sie weiter.

Erkennungsdienst

Selbst wenn Sie – was bei derart gravierenden Vorwürfen nicht selten vorkommt – vorläufig festgenommen werden zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung, äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf, auch wenn Sie meinen, durch eine Erklärung alles richtig stellen zu können.

Erklärungen kann man nämlich in die eine und in die andere Richtung deuten.

Wenn Sie es schon zu tun haben mit einer Frau, die Sie zu Unrecht beschuldigt, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihre Schilderung der tatsächlichen Umstände beispielswiese bei einer Nachvernehmung dieser „Tatzeugin“ und angeblich Geschädigten – die ja eigentlich keine ist, weil es keine Tat gab – gegen Sie gedeutet werden.

Strafdrohung

Als Strafverteidiger würde man um den Vorwurf einer „Vergewaltigung“ kein solches Aufheben veranstalten, wenn nicht die immense Strafdrohung und die beschriebene Gefahr, unschuldig verurteilt zu werden, bestünden.

Die sexuelle Nötigung weist einen Strafrahmen „nicht unter einem Jahr“ aus, d.h. einen effektiven Strafrahmen von einem Jahr bis fünfzehn Jahre.

Die Vergewaltigung ist als besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung weist einen Strafrahmen von „nicht unter zwei Jahren“ aus. Das wiederum sind zwei bis 15 Jahre.

Da ist es nicht sonderlich wahrscheinlich, dass selbst der nicht vorbestrafte Ersttäter im Verurteilungsfalle mit genau dem absoluten Mindestmaß des Vergewaltigungstatbestandes von zwei Jahren – indes das Höchstmaß dessen, was in Deutschland noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, vgl. § 56 StGB – überzogen wird, sondern dass es für den Fall, dass das Gericht von der Tatbegehung überzeugt ist, eine Freiheitsstrafe verhängen wird, die eben nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Verteidiger

Man müsste fast vorbeugend dazu raten, nach jedem sexuellen Erlebnis mit einer als gefährlich einzustufenden Frau einen Strafverteidiger zwecks Beratung aufzusuchen,

Da das nicht jeder tut, sollte es allerspätestens nachgeholt werden, wenn Sie mit dem Vorwurf, eine Frau vergewaltigt zu haben, konfrontiert werden. Dabei ist es im Übrigen egal, wo der Verteidiger seinen Kanzleisitz hat:
Sie können sich von einem Münchner Strafverteidiger in Berlin und von einem Düsseldorfer Verteidiger in Dresden vertreten lassen. Jeder deutsche Strafverteidiger ist vor jedem deutschen Amts-, Land- Oberlandesgericht und sogar vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen vertretungsbefugt.

Ein eventueller eigener Fahrtaufwand zu Besprechungen in seine Kanzlei sollte Ihnen Ihr Ermittlungsverfahren wert sein. Kein Argument, einen ortsansässigen Verteidiger zu nehmen, ist dessen Bekanntschaft zu den örtlichen Justizorganen.

Wenn es – wie regelmäßig bei Verteidigungen in Vergewaltigungsvorwürfen, in denen es um alles oder nichts geht – vor Gericht heiß her geht, verteidigt es sich jedenfalls nicht schlechter, wenn man weiß, dass man das Gericht nicht unbedingt allzu schnell wieder sieht, statt in der aktuellen Verteidigung zu denken wie mancher ortsansässige Rechtsanwalt:
Man müsse vorsichtig sein, da man den Mandanten nur einmal sieht, das Gericht aber im Zweifel noch das halbe Leben lang.
Der zu Unrecht Beschuldigte ist das eigentliche Opfer des Vergewaltigungsprozesses. Das dem Gericht klarzumachen, die falsch aussagende bei deren Vernehmung Zeugin zu entlarven, dabei gegen alle Vorurteile – im wahrsten Sinne des Wortes – anzukämpfen, das ist zentrale Aufgabe des Verteidigers in Sexualstrafsachen.