Fachbegriffe aus dem Strafrecht
Anfangsverdacht
Die Durchsuchung "der Wohnung und anderer Räume" eines Tatverdächtigen, wie es in § 102 der Strafprozessordnung heißt, ist einzig und alleine dann rechtmäßig, wenn ein tatsächlicher Anfangsverdacht gegen die betreffende Person vorliegt. Insbesondere bei der häufig sehr vagen Vermutung einer Straftat nach § 184b StGB - Besitz, Verbreitung, Erwerb kinderpornographischer Schriften - oder § 184 c StGB - Besitz, Verbreitung, Erwerb jugendpornographischer Schriften - wird ein solcher Anfangsverdacht von der Strafjustiz äußerst vorschnell angenommen, um Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Auf diese Weise werden Personen, die legale pornographische Seiten besuchen, nicht nur unter Generalverdacht gestellt, sondern mit äußerst unangenehmen, in nicht wenigen Fällen folgenschweren Ermittlungsmaßnahmen wie der Wohnungsdurchsuchung überzogen. mehr »
